Verwaltungsgerichtshof 90/03/0187

90/03/0187Supreme Administrative CourtOct 10, 1990

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verwaltungsstrafrecht Berufungsverfahren

Full text

Verwaltungsgerichtshof 90/03/0187

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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