Verwaltungsgerichtshof 90/02/0204

90/02/0204Supreme Administrative CourtMay 15, 1991

Regest

Alkotest Verweigerung Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Diverses

Full text

Verwaltungsgerichtshof 90/02/0204

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.05.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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