Verwaltungsgerichtshof 90/02/0200

90/02/0200Supreme Administrative CourtFeb 20, 1991

Regest

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Verwaltungsgerichtshof 90/02/0200

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.02.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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