Verwaltungsgerichtshof 90/02/0199

90/02/0199Supreme Administrative CourtApr 17, 1991

Regest

Tatbild Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit freie Beweiswürdigung Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Beweismittel Beschuldigtenverantwortung

Full text

Verwaltungsgerichtshof 90/02/0199

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.04.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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