Verwaltungsgerichtshof 90/01/0190

90/01/0190Supreme Administrative CourtJan 22, 1992

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit Vertretungsbefugter juristische Person

Full text

Verwaltungsgerichtshof 90/01/0190

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.01.1992

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben der Stadtgemeinde Kufstein zu gleichen Teilen (je S 758,75) Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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