Verwaltungsgerichtshof 89/18/0160

89/18/0160Supreme Administrative CourtFeb 23, 1990

Regest

Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

Full text

Verwaltungsgerichtshof 89/18/0160

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.620,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.