Verwaltungsgerichtshof 89/17/0255

89/17/0255Supreme Administrative CourtOct 10, 1991

Full text

Verwaltungsgerichtshof 89/17/0255

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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