Verwaltungsgerichtshof 89/17/0170

89/17/0170Supreme Administrative CourtApr 29, 1992

Full text

Verwaltungsgerichtshof 89/17/0170

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.04.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.