Verwaltungsgerichtshof 89/17/0152

89/17/0152Supreme Administrative CourtMar 29, 1990

Regest

Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Aufgliederung des Pauschbetrages in mehrere Teilbeträge Nichtausschöpfung des Pauschbetrages

Full text

Verwaltungsgerichtshof 89/17/0152

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.03.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 9.780,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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