Verwaltungsgerichtshof 89/16/0228

89/16/0228Supreme Administrative CourtMay 17, 1990

Full text

Verwaltungsgerichtshof 89/16/0228

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.05.1990

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund nachstehend angeführte Aufwendungen binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen, und zwar die unter 1. bis 3. genannten Beschwerdeführer in der Höhe von je S 2.760,-- und die unter 4. bis 11. genannten Beschwerdeführer in der Höhe von je S 2.530,--.

Das die unter 4. bis 11. genannten Beschwerdeführer betreffende Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.