Verwaltungsgerichtshof 89/15/0058

89/15/0058Supreme Administrative CourtMay 21, 1990

Regest

Masseverwalter Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

Full text

Verwaltungsgerichtshof 89/15/0058

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1990

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.