Verwaltungsgerichtshof 89/14/0141

89/14/0141Supreme Administrative CourtNov 20, 1989

Full text

Verwaltungsgerichtshof 89/14/0141

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.11.1989

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen im Betrag von S 10.650,-- binnen zwei Wochen bei Exekution zu ersetzen. Das Aufwandersatz-Mehrbegehren des Beschwerdeführers wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.