Verwaltungsgerichtshof 89/12/0166

89/12/0166Supreme Administrative CourtNov 29, 1993

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein freie Beweiswürdigung

Full text

Verwaltungsgerichtshof 89/12/0166

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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