Verwaltungsgerichtshof 89/07/0168

89/07/0168Supreme Administrative CourtOct 2, 1990

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

Full text

Verwaltungsgerichtshof 89/07/0168

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.10.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.830,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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