Verwaltungsgerichtshof 89/07/0145

89/07/0145Supreme Administrative CourtFeb 2, 1990

Full text

Verwaltungsgerichtshof 89/07/0145

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.02.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang des Spruchpunktes III B), und zwar soweit er sich an die Beschwerdeführerin richtet, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

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