Verwaltungsgerichtshof 89/07/0076

89/07/0076Supreme Administrative CourtJun 19, 1990

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung übergangene Partei

Full text

Verwaltungsgerichtshof 89/07/0076

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.1990

Spruch

1. ) Die Beschwerden der beschwerdeführenden Parteien SK-Gesellschaft m.b.H. Co KG. L-Gesellschaft m.b.H. Co KG und AS Kommanditgesellschaft werden als unbegründet abgewiesen.

Diese drei beschwerdeführenden Parteien haben dem Bund zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.760,-- zu ersetzen.

Die Beschwerdeführerin SK-Gesellschaft m.b.H. Co KG hat der zu Zl. 89/07/0076 mitbeteiligten Partei NPF-AG Aufwendungen in der Höhe von S 10.550,-- zu ersetzen.

Die Beschwerdeführerin L-Gesellschaft m.b.H. Co KG hat der zu Zl. 89/07/0085 mitbeteiligten Partei NPF-AG Aufwendungen in der Höhe von S 10.550,-- zu ersetzen.

Die Beschwerdeführerin AS Kommanditgesellschaft hat der zu Zl. 89/07/0086 mitbeteiligten Partei NPF-AG Aufwendungen in der Höhe von S 10.550,-- zu ersetzen.

2. ) Der angefochtene Bescheid wird auf Grund der Beschwerde der zu Zl. 89/07/0084 beschwerdeführenden Partei NPF-AG in seinem Spruchpunkt I wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dieser Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.280,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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