Verwaltungsgerichtshof 89/06/0218

89/06/0218Supreme Administrative CourtApr 9, 1992

Regest

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Verwaltungsgerichtshof 89/06/0218

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.04.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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