Verwaltungsgerichtshof 89/05/0033

89/05/0033Supreme Administrative CourtJun 27, 1989

Regest

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4

Full text

Verwaltungsgerichtshof 89/05/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1989050033.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- sowie der erst- und der zweitmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 10.470,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der erst- und zweitmitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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