Verwaltungsgerichtshof 89/04/0089

89/04/0089Supreme Administrative CourtFeb 6, 1990

Regest

Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger

Full text

Verwaltungsgerichtshof 89/04/0089

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.02.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern N, AC, BC, DF, EF und G-F Aufwendungen in der Höhe von S 10.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Der Bund hat weiters der P-Großhandelsgesellschaft m.b.H. Aufwendungen in der Höhe von S 9.820,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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