Verwaltungsgerichtshof 89/03/0145

89/03/0145Supreme Administrative CourtOct 25, 1989

Regest

Feststellen der Geschwindigkeit Überschreiten der Geschwindigkeit Beweismittel Zeugenbeweis Gegenüberstellung

Full text

Verwaltungsgerichtshof 89/03/0145

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.10.1989

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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