Verwaltungsgerichtshof 89/02/0211

89/02/0211Supreme Administrative CourtJun 20, 1990

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag freie Beweiswürdigung

Full text

Verwaltungsgerichtshof 89/02/0211

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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