89/02/0071•Verwaltungsgerichtshof 89/02/0071
89/02/0071Supreme Administrative CourtJul 7, 1989
Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Formgebrechen behebbare Bevollmächtigung Formgebrechen behebbare Vollmachtsvorlage Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.