89/02/0028•Verwaltungsgerichtshof 89/02/0028
89/02/0028Supreme Administrative CourtSep 27, 1989
Verfahrensrecht Verweisung auf die Entscheidungsgründe der ersten Instanz
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.