Verwaltungsgerichtshof 89/01/0324

89/01/0324Supreme Administrative CourtOct 17, 1990

Full text

Verwaltungsgerichtshof 89/01/0324

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.10.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.