Verwaltungsgerichtshof 88/12/0179

88/12/0179Supreme Administrative CourtJul 29, 1992

Full text

Verwaltungsgerichtshof 88/12/0179

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.07.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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