88/10/0170•Verwaltungsgerichtshof 88/10/0170
88/10/0170Supreme Administrative CourtMar 21, 1989
Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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