Verwaltungsgerichtshof 88/09/0021

88/09/0021Supreme Administrative CourtMay 26, 1988

Regest

Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens Verhältnis zu anderen Materien und Normen Befangenheit (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren)

Full text

Verwaltungsgerichtshof 88/09/0021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.05.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1988090021.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 9.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.