Verwaltungsgerichtshof 88/08/0185

88/08/0185Supreme Administrative CourtDec 15, 1992

Regest

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Verwaltungsgerichtshof 88/08/0185

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,--, dem Erstmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 6.100,-- und dem Zweitmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 5.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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