Verwaltungsgerichtshof 88/07/0084

88/07/0084Supreme Administrative CourtNov 22, 1988

Full text

Verwaltungsgerichtshof 88/07/0084

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.11.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund zu gleichen Teilen Aufwendungen von insgesamt S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei zu gleichen Teilen Aufwendungen von insgesamt S 9.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenersatzmehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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