Verwaltungsgerichtshof 88/07/0040

88/07/0040Supreme Administrative CourtApr 12, 1988

Full text

Verwaltungsgerichtshof 88/07/0040

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.04.1988

Spruch

Die Beschwerde gegen den erstangefochtenen Bescheid wird als unbegründet abgewiesen, sowie

II. die Beschlüsse gefaßt:

a. Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den zweitangefochtenen Bescheid wird keine Folge gegeben.

b. Die Beschwerde gegen den zweitangefochtenen Bescheid wird zurückgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.