Verwaltungsgerichtshof 88/06/0159

88/06/0159Supreme Administrative CourtSep 24, 1992

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1

Full text

Verwaltungsgerichtshof 88/06/0159

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.