88/06/0032•Verwaltungsgerichtshof 88/06/0032
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2,760,-- binnen zwei Wochen bei sonsstiger Exekution zu ersetzen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.