Verwaltungsgerichtshof 88/03/0196

88/03/0196Supreme Administrative CourtSep 20, 1989

Regest

Übertretungen und Strafen Strafnormen Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Diverses

Full text

Verwaltungsgerichtshof 88/03/0196

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1989

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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