Verwaltungsgerichtshof 88/03/0050

88/03/0050Supreme Administrative CourtFeb 21, 1990

Regest

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

Full text

Verwaltungsgerichtshof 88/03/0050

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren auf Ersatz von Stempelgebühren wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.