Verwaltungsgerichtshof 87/17/0309

87/17/0309Supreme Administrative CourtMar 13, 1992

Regest

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Verwaltungsgerichtshof 87/17/0309

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.03.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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