Verwaltungsgerichtshof 87/16/0059

87/16/0059Supreme Administrative CourtMar 10, 1988

Full text

Verwaltungsgerichtshof 87/16/0059

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.03.1988

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zu 1. dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.760,-- zu gleichen Teilen binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Land Oberösterreich hat weiters zu 2. und 3. dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 2.760,-- (zusammen daher S 5.520,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.