Verwaltungsgerichtshof 87/13/0061

87/13/0061Supreme Administrative CourtDec 2, 1987

Full text

Verwaltungsgerichtshof 87/13/0061

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.12.1987

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.