Verwaltungsgerichtshof 87/10/0130

87/10/0130Supreme Administrative CourtNov 23, 1987

Regest

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Ermittlungsverfahren Allgemein Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten Parteiengehör Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Diverses Verwaltungsstrafverfahren Gutachten rechtliche Beurteilung

Full text

Verwaltungsgerichtshof 87/10/0130

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.1987

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.840,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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