Verwaltungsgerichtshof 87/10/0031

87/10/0031Supreme Administrative CourtApr 18, 1988

Full text

Verwaltungsgerichtshof 87/10/0031

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.04.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren des Mitbeteiligten wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.