Verwaltungsgerichtshof 87/02/0154

87/02/0154Supreme Administrative CourtApr 20, 1988

Regest

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Verwaltungsgerichtshof 87/02/0154

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.04.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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