Verwaltungsgerichtshof 86/12/0015

86/12/0015Supreme Administrative CourtSep 22, 1986

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

Full text

Verwaltungsgerichtshof 86/12/0015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.1986

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt. Die Anträge der Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens auf Zuerkennung von Aufwandersatz werden abgewiesen.

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