Verwaltungsgerichtshof 86/07/0076

86/07/0076Supreme Administrative CourtJul 7, 1987

Full text

Verwaltungsgerichtshof 86/07/0076

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.07.1987

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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