Verwaltungsgerichtshof 86/07/0003

86/07/0003Supreme Administrative CourtSep 25, 1986

Full text

Verwaltungsgerichtshof 86/07/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1986

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- sowie den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 9.750,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Parteien wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.