Verwaltungsgerichtshof 85/17/0085

85/17/0085Supreme Administrative CourtOct 14, 1985

Full text

Verwaltungsgerichtshof 85/17/0085

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.1985

Spruch

Es wird der belangten Behörde die in der Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. Juni 1985, Zl. 83/17/0085-2, der belangten Behörde zugestellt am 11. Juli 1985, eingeräumte dreimonatige Frist dafür, den Bescheid zu erlassen und eine Abschrift des Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht vorliegt, einmal verlängert und zwar um ein Jahr. Die verlängerte Frist endet daher mit Ablauf des 11. Oktober 1986.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.