Verwaltungsgerichtshof 85/07/0300

85/07/0300Supreme Administrative CourtMay 23, 1989

Regest

Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Erforschung des Parteiwillens Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens Verbesserungsauftrag Bejahung Einschreiter

Full text

Verwaltungsgerichtshof 85/07/0300

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1985070300.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 10.530,- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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