Verwaltungsgerichtshof 84/10/0249

84/10/0249Supreme Administrative CourtApr 29, 1985

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

Full text

Verwaltungsgerichtshof 84/10/0249

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.04.1985

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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