Verwaltungsgerichtshof 84/07/0400

84/07/0400Supreme Administrative CourtJul 9, 1985

Full text

Verwaltungsgerichtshof 84/07/0400

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.07.1985

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm Anträge vom 1. Oktober 1983 zurückgewiesen worden sind, wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.750,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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