Verwaltungsgerichtshof 84/07/0258

84/07/0258Supreme Administrative CourtDec 18, 1984

Full text

Verwaltungsgerichtshof 84/07/0258

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.12.1984

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 8.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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