Verwaltungsgerichtshof 84/06/0113

84/06/0113Supreme Administrative CourtNov 29, 1984

Full text

Verwaltungsgerichtshof 84/06/0113

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.1984

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm die Vorstellung der Beschwerdeführer als unbegründet abgewiesen wurde (Spruchteil b), wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehobene im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Das Land Salzburg hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 8.415,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.