Verwaltungsgerichtshof 84/05/0224

84/05/0224Supreme Administrative CourtJun 17, 1986

Regest

Intimation Zurechnung von Bescheiden Behördenbezeichnung Behördenorganisation

Full text

Verwaltungsgerichtshof 84/05/0224

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.06.1986

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.780,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren des Beschwerdeführers wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.